blind panther mit ktonummer

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Barrierefreier Seminarraum

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Freizeits- und persönliche Assistenz

walking 7 freizeitassistenzSie helfen gerne im alltäglichen Leben und bei Freizeitaktivitäten, die ein blinder oder stark sehbehinderter Mensch sonst nicht allein ausüben könnte? Wir suchen AssistentInnen, die unsere  Mitglieder dabei begleiten und unterstützen.

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Steirischer Behindertensportverband

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Sie sind hier: www.stbsv.info / Mitgliedschaft
.

Ein Informationsblatt für Blinde und Sehbehinderte

 

Satzung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes STEIERMARK


§ 4 Vereinsmitglieder

(2) Ordentliche Mitglieder können blinde und sehbehinderte Personen werden,die in der Steiermark ihren Wohnsitz haben und die nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes, der Landespflegegeldgesetze oder anderer einschlägiger Gesetze
als blind oder hochgradig sehbehindert gelten; darüber hinaus Personen, die durch ein,augenärztliches Gutachten einen Visus von höchstens 1/10 am besseren Auge nachweisenkönnen.

(3) Außerordentliche Mitglieder können sehbehinderte Personen werden, unabhängig davon, ob sie die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.

Die Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband STEIERMARK kostet derzeit pro Kalenderjahr € 50,00.

Wenn Sie Informationen über die Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband STEIERMARK haben möchten, können Sie sich gerne an Frau Mag.a Sofia Hameter, Tel. 0316 / 682240-15, E-Mail: s.hameter@BSVst.at wenden.

 

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen.

 

 

Nutzen unseres Verbandes

 

Wir vertreten Ihre Interessen als Selbsthilfeorganisation blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen sowie als Landesgruppe des Blinden- und Sehbehindertenverbands ÖSTERREICH (BSVÖ) und unterstützen Sie, so weit es uns möglich ist.

1. Pflegegeld
Es gibt eine Mindesteinstufung beim Pflegegeld, (Stand 1.1.2011)

• für jeden hochgradig Sehbehinderten Stufe 3: € 442,90 monatlich
• für jeden Blinden Stufe 4: € 664,30 monatlich

2. Hörbücherei
Die Hörbücherei des BSVÖ können Sie gegen einen Kostenbeitrag von 20 Euro pro Jahr benützen. Es handelt sich hierbei um Bücher, die auf CDs (teilweise im Daisy-Format) aufgesprochen sind. Ca. 7700 Werke aus allen Bereichen der Literatur stehen zur Auswahl. Sie können bei uns geeignete Daisy Player beziehen.

3. Gästehaus Stubenberg
Das neu renovierte Gästehaus des Blinden- und Sehbehindertenverbandes STEIERMARK in Stubenberg am See und die Gästehäuser in den anderen Bundesländern stehen Blinden und Sehbehinderten und deren Begleitpersonen gegen Bezahlung zur Verfügung. Mitglieder erhalten einen ermäßigten Preis.

4. Verkehr
Wir setzen uns umfassend für die Durchsetzung der Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen im Verkehr ein: akustische Ampeln, taktile Leitsysteme, Markierungen etc.

5. GVB-Netzkarte
In Graz wohnende Mitglieder erhalten eine Gratis-Jahres-Netzkarte der GVB. Vollblinde können eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.

6. Vorteilscard BLIND
Sie haben die Möglichkeit, durch uns eine "Vorteilscard BLIND" zu beziehen, die Sie berechtigt, unter anderem die ÖBB und alle Linien im Verkehrsverbund Steiermark zu einem um 50% ermäßigten Fahrpreis zu benützen und eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen.

Die Vorteilscard kostet € 18,90 und gilt für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

7. Opern- und Theaterkarten
Im Grazer Opernhaus und Schauspielhaus gibt es 50 % Ermäßigung für das Mitglied und eine Begleitung.

8. Weihnachtsgeschenke
Für Mitglieder und deren Kinder bis zum 14. Lebensjahr gibt es ein Weihnachtsgeschenk.

9. Radio und Fernsehen
Abhängig von Ihrem Einkommen und jenem der Haushaltsangehörigen können Sie bei der GIS (Gebühren Info Service GmbH) um Radio- und Fernsehgrundgebühren-Befreiung ansuchen. Die Einkommensobergrenze für Alleinverdiener liegt 2011 bei:

• € 888,61
für eine Einzelperson
• € 1.332,31
für zwei Personen

Die genauen Richtlinien sind unter http://www.orf-gis.at nachzulesen bzw. im Verbandsbüro zu erfragen.

10. Darlehen
Bei nachgewiesener unbedingter Notwendigkeit im Zusammenhang mit dem Ankauf von Hilfsmitteln haben Sie nach Maßgabe der Mittel des Vereines die Möglichkeit, von uns ein zinsenloses Darlehen zu bekommen. Die Beurteilung hierüber obliegt der Vereinsleitung.

11. Beratung

Wir beraten Sie in sozialen, rechtlichen und finanziellen Fragen, die mit der Blindheit oder Sehbehinderung zusammenhängen, und stellen Ihnen Hilfsmöglichkeiten und Hilfsmittel vor. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationstrainings und können Sie bei Bedarf in sozialrechtlichen Verfahren vertreten.

12. Gruppenveranstaltungen
Wir organisieren bzw. stellen Kontakt zu verschiedenen Gruppen von Betroffenen her, wie z.B. Regionalgruppen und Gesprächsrunden in den Bezirken, Wander- und Sportgruppen, Jugendgruppe, Tanz- und Gymnastikgruppe. Wir organisieren außerdem Informationsveranstaltungen, Hilfsmittelausstellungen und Feiern.

13. Hilfsmittel
Alle Hilfsmittel sind für Mitglieder deutlich billiger: Stoff- und Elastik-Armschleifen, weiße Holz- sowie zusammenlegbare Metallstöcke, Langstöcke, Blindenschreibmaterial, Blindenschreibmaschinen, Blinden-Nähnadeln, sprechende Personen- und Küchenwaagen, Spiele, sprechende Uhren und Wecker, Uhren für Sehbehinderte, Flüssigkeitsstandanzeiger, Kurzzeitmesser, sprechende Fieberthermometer und Innen-Außen-Thermometer, Blindenzollstäbe und -rollmaße, Konturenpaste, Markierungspunkte, u.v.a.m.

Pflichten als Verbandsmitglied

1. Leistung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von € 50,-- pro Jahr.
2. Wahrung der Interessen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes STEIERMARK.

Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.



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