

Durch Ihren Einkauf können Sie uns, den Blinden- und Sehbehindertenverband STEIERMARK unterstützen. Bitte registrieren Sie sich einmalig und kostenlos bei shopplusplus.at - danach kaufen Sie bei tausenden Partner-Shops ein – oft mit Rabatt. Wir, der BSVst erhalten bis zu 10% der Einkaufssumme.
zu ShopPlusPlus
Barrierefreier Seminarraum
Sie haben zahlreiche Seminarräume ausprobiert, aber nie den passenden gefunden? Wir bieten Ihnen einen barrierefreien Seminarraum am neuesten Stand der Technik!
Freizeits- und persönliche Assistenz
Sie helfen gerne im alltäglichen Leben und bei Freizeitaktivitäten, die ein blinder oder stark sehbehinderter Mensch sonst nicht allein ausüben könnte? Wir suchen AssistentInnen, die unsere Mitglieder dabei begleiten und unterstützen.
Infos zum Access Keypad
Das Access Keypad ermöglicht direkten zugriff zu Inhalten der Webseite. Nachfolgend finden Sie die für diese Seite
möglichen Access Keys. Beachten Sie, dass Sie bei manchen Browsern ergänzend zur "Alt"-Taste auch noch die "Shift" (Hochstell)-Taste drücken müssen und anschließend Enter bzw. Eingabe.
Access Keypad
- Alt+0
- Startseite.
- Alt+3
- Vorherige Seite.
- Alt+6
- Inhaltsverzeichnis / Sitemap.
- Alt+7
- Suchfunktion.
- Alt+8
- Direkt zum Inhalt.
- Alt+9
- Kontaktseite.
Sozialrechtliche Beratung und Vertretung
Der Schwerpunkt der Rechtsabteilung des stBSV liegt in der sozialrechtlichen Beratung und in vielen Fällen auch Vertretung der Vereinsmitglieder. Diese bieten wir unseren Mitgliedern kostenlos an. Es geht darum, dass sie von öffentlichen Stellen jene Unterstützung erhalten, welche sie aufgrund ihrer Behinderung benötigen.
Das Team der Rechtsabteilung besteht aus Herrn Mag. Wilfrid Janas als Jurist und Frau Mag. Mariana Thalhammer als Sozialreferentin, wobei Herr Mag. Janas vor allem Berufungsfälle und sonstige schwierigere Fälle bearbeitet.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband STEIERMARK beratet und vertritt seine Mitglieder beispielsweise bei folgenden Verfahren:
ArbeitnehmerInnenveranlagung
Eine anteilige Steuerrückerstattung ist in vielen Fällen möglich. Wir beraten unsere Mitglieder zu den Absetzposten, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung.
Behindertenpass
Den Behindertenpass bekommen Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der persönliche Daten und den Grad der Behinderung enthält. Wir können Sie beraten, welche Zusätze aufgrund Ihrer Sehbehinderung oder Blindheit möglich sind und wo Sie mit den jeweiligen Einträgen zu Vergünstigungen kommen (z.B. Autobahnvignette, Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer etc.).
Behindertentaxi für GrazerInnen
Eine freiwillige Leistung des Sozialamtes Graz ist die begrenzte Kostenübernahme für Behindertentaxifahrten für einkommensschwächere Grazer und Grazerinnen.
Freizeitassistenz
Nach dem Stmk. Behindertengesetz gibt es die Leistung Freizeitassistenz. Die Freizeitassistentin/der Freizeitassistent hat die Aufgabe an der Gestaltung der Freizeit des Menschen mit Behinderung mitzuwirken. Beispiele für Freizeitaktivitäten sind: Wanderungen, Spaziergänge, Schwimmen, Besuch von Veranstaltungen etc..
Hilfsmittel
In unserem Hilfsmittelshop im Verbandsgebäude haben Sie als Mitglied die Möglichkeit, Hilfsmittel zum Mitgliedspreis deutlich billiger zu erwerben.
Wenn Sie sich für den Erwerb eines Hilfsmittels entscheiden, kann die Rechtsabteilung des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sie bei Hilfsmittelverfahren beraten und vertreten und um einen Kostenzuschuss zu den Hilfsmitteln bei den jeweiligen Behörden ansuchen.
Pflegegeld
Bei Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung und Blindheit gibt es eine Mindesteinstufung, d.h. die Einstufung erfolgt abhängig von der Diagnose (und nicht vom Stundenausmaß). Auf Wunsch stellen wir für unsere Mitglieder Pflegegeldanträge.
Rundfunkgebührenbefreiung / Telefonkostenzuschuss
Wir unterstützen unsere Mitglieder, abhängig von Ihrem Haushaltseinkommen, bei der Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren.
ACHTUNG: Seit 01.01.2011 ist auch der Telefonkostenzuschuss Einkommensabhängig.
Training in Orientierung und Mobilität (O&M)
Durch eine hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit kann die Mobilität und Orientierung stark eingeschränkt werden. Ziel des Trainings in Orientierung und Mobilität ist die Fähigkeit, sich in der Umwelt selbstständig und sicher fortzubewegen.
Training in Lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF)
Ziel des Trainings in Lebenspraktischen Fertigkeiten ist es, Hilfen und Methoden zu finden, damit der Alltag sicher und selbstständig bewältigt werden kann. Essensfertigkeiten, Grundfertigkeiten des Kochens (z.B. Abmessen, Abwiegen, Schneiden, Schälen) gehören ebenso zu den Inhalten des Trainings wie Haushaltstechniken (z.B. Reinigen von Möbeln, Fenstern, Markieren von Reinigungs- und Pflegemitteln etc.)
Wenn Sie ein unverbindliches Informationsgespräch wünschen, wenden Sie sich an Mag. Mariana Thalhammer, die für Sie unter der Telefonnummer 0316 / 68 22 40 – 17 bzw. unter soziales@BSVst.at erreichbar ist.
Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.







